von Schö
(Kommentare: 0)

Informationen zu Corona-bedingten Regelungen

Schulmail zum Start in das nächste Schuljahr (1.7.2021)

Aktualisierung Hygieneplan:

Mit Beginn des neuen Schuljahres findet der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen für alle Jahrgänge inzidenzunabhängig in Präsenz statt.

Selbsttestungen:

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen müssen sich zweimal in der Woche selber auf Covid-19 testen. Für die Schülerinnen und Schüler findet diese Selbsttestung unter Aufsicht von schulischem Personal in der Schule statt.

Die Testungen werden immer in der ersten Präsenzstunde der Schülerinnen und Schüler vorgenommen.

Der konkrete Testplan ist auf Iserv hinterlegt.

Ausschluss von der Testpflicht:

Eine nachgewiesene Immunisierung (geimpft oder genesen) wird einem negativen Testergebnis gleichgesetzt durch:

den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung (Impfpass) ODER

den Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), der mindestens 28 Tage, aber maximal 6 Monate zurückliegt (genesen).

Ein Testergebnis, welches in einem Testzentrum durchgeführt wurde und nicht älter als 48 Stunden ist, ist ebenso gültig. Dies bedeutet: Die Bestätigung eines negativen Testergebnisses aus einem Testzentrum muss mit in die Schule gebracht und vorgelegt werden.

Wenn Ihr Euch nicht testen lasst, könnt Ihr nicht am Präsenzunterricht teilnehmen!

Testnachweis:

Bei einem negativen Testergebnis stellt die Schule Euch auf Wunsch einen Negativtestnachweis aus. Dieser gilt für die Dauer von 48 Stunden ab Ausstellung.

Wenn Ihr unter 16 Jahre alt seid, benötigt Ihr keinen Negativnachweis mehr. Auch eine Schulbescheinigung ist nicht nötig.

Seid Ihr älter als 16 Jahre, so müsst Ihr im öffentlichen Leben weiterhin eine Negativtestung nachweisen.

Umgang mit einem positiven Testergebnis:

Ein positives Testergebnis ist kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, sondern als Verdachtsfall zu behandeln. Dennoch ist bei einem positiven Testergebnis die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

Wird bei Euch ein positives Testergebnis ermittelt, wird das Sekretariat verständigt. Ein Lehrer / eine Lehrerin holt Euch im Unterrichtsraum ab. Aufenthaltsraum für Euch ist R113.

Vom Sekretariat aus werden Eure Eltern informiert. Ihr werdet abgeholt, gelangt also ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Hause. Zudem werden Eure Eltern aufgefordert, zeitnah eine weitere Testung beim Hausarzt durchführen zu lassen. Zudem verständigt die Schulleitung das Gesundheitsamt.

Auch enge Kontaktpersonen einer positiv getesteten Schülerin / eines positiv getesteten Schülers dürfen vorübergehend nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Trifft dies für Euch zu, so benachrichtigen wir Eure Eltern. Hier richten wir uns nach den Empfehlungen des Gesundheitsamtes.

Die übrigen SchülerInnen bleiben in der Schule und setzen den Unterricht fort, wenn sie sich nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe der positiv getesteten Person aufgehalten haben UND alle weiteren Präventions- und Hygienemaßnahmen beachtet worden sind.

Die Schule ordnet keine Quarantäne an!

Maskenpflicht:

Im Schulgebäude (Flure, Klassenräume usw.) müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren am Schulleben beteiligten Personen unabhängig vom Immunisierungsstatus weiterhin eine medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (MNB, FFP2- / KN95-Maske oder OP-Maske) tragen. Dies gilt also weiterhin für den Unterrichtsbetrieb sowie bei Klassenarbeiten und anderen Prüfungen.

Außerhalb des Schulgebäudes kann auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

Die Eltern bzw. Ihr seid dafür verantwortlich, medizinische Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Selbstverständlich stellen wir im Sekretariat Ersatz-Bedeckungen (OP-Maske) zur Verfügung.

Wir empfehlen:

 einen zweiten MNB zum Wechseln mitzuführen

 ein Handdesinfektionsmittel in der Schultasche mitzuführen

 

Nach wie vor gilt:

 Die MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen.

 In jedem Raum, der genutzt wird, sind die Handwaschregeln ausgehängt.

Es stehen in jedem Raum ein Seifenspender, Handtuchpapier und ein Oberflächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Zusätzlich hat der unterrichtende Lehrer / die unterrichtende Lehrerin ein Reserve-Handdesinfektionsmittel.

 Köperkontakt / Begrüßungsrituale sind zu vermeiden.

Wir erinnern an die Einhaltung der Husten- und Nießetikette.

 Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.

Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden.

Wenn Krankheitssymptome auftreten …

Bitte kommt nicht zur Schule gehen, wenn Ihr Krankheitssymptome aufweist wie trockenen Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinnes. Auch bei einem Schnupfen solltet Ihr mindestens für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob zusätzlich weitere Symptome auftreten.

gez. Hx / Gr

 

Zurück

Copyright © 2024 All Rights Reserved.